Hausordnung der Evangelischen Kita Dettmannsdorf

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände und im Gebäude der Kita aufhalten.

 

   1. Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Evangelischen Bildungscampus Dettmannsdorf gGmbH. Alle pädagogischen Fachkräfte sowie die Kitaleitung üben das Hausrecht im Auftrag des Trägers aus. Bei Verletzung der Hausordnung, insbesondere bei Störung des Hausfriedens, kann die Leiterin ein Hausverbot aussprechen.

 

   2. Öffnungszeiten

Die Kindertagesstätte ist montags bis freitags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage sind keine Betreuungstage.

 

   3. Ferien- und Schließzeiten

Ferienzeiten und Schließtage werden den Personensorgeberechtigten jährlich bis zum 31.12. des laufenden Jahres jeweils für das Folgejahr per Aushang in der Kita bekannt gegeben.

 

   4. Urlaub

Um ausreichend Urlaub für die Kinder mit ihren Personensorgeberechtigten als den wichtigsten Bezugspersonen zu gewährleisten, ist pro Kalenderjahr mindestens eine betreuungsfreie Zeit von zwei zusammenhängenden Wochen durch die Personensorgeberechtigten einzuplanen. Diese ist dem Träger der Kita auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bis zum vereinbarten Termin mitzuteilen.

 

   5. Abmeldung des Kindes

Die Abmeldung Ihres Kindes muss bis spätestens 7.30 Uhr des aktuellen Tages erfolgen.

 

   6. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Kita beginnt mit der Begrüßung des Kindes durch die pädagogische Fachkraft. Sie endet mit der Verabschiedung des Kindes durch die pädagogische Fachkraft. Daher übergeben Sie Ihr Kind beim Bringen bitte persönlich an das pädagogische Fachpersonal und sagen Bescheid, wenn Sie Ihr Kind aus der Einrichtung abholen! Nehmen die Personensorgeberechtigten an Veranstaltungen der Kita teil, obliegt ihnen die Aufsichtspflicht für ihr Kind. Auf dem Weg zur und von der Kindertagesstätte sind ebenfalls die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. Nehmen die Kinder während des Aufenthaltes in der Kita Freizeit- oder andere von den Personensorgeberechtigten gewünschte externe Angebote wahr, ist die Kita während der Zeit der Abwesenheit einschließlich des Weges von der Aufsichtspflicht entbunden. Die Verantwortung obliegt in diesem Zeitraum den Personen-sorgeberechtigten.

 

   7. Abholung des Kindes

Das Kind wird nur an die Personensorgeberechtigten oder an Personen übergeben, die von den Personensorgeberechtigten schriftlich bevollmächtigt wurden. Diese müssen sich dem pädagogischen Kitapersonal gegenüber gegebenenfalls ausweisen. Die abzuholenden Kinder werden nicht an Kinder unter 10 Jahren übergeben. Wenn Kinder mit Beginn des Vorschulalters allein in die Einrichtung oder von dieser nach Hause gehen dürfen, teilen Sie uns dies bitte in schriftlicher Form mit! Ein Kind darf den Heimweg trotz entsprechender schriftlicher Erklärung nicht antreten, wenn gefahrenerhöhende Umstände dies nicht zulassen (z.B. Unwetterwarnungen u. ä.).

 

   8. Ruhen und Schlafen

In der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr haben alle Kinder die Möglichkeit, zu ruhen und zu schlafen. Um für die Kinder eine ruhige, entspannte Atmosphäre in dieser Phase zu gewährleisten, bitten wir Sie, in dieser Zeit keine Kinder abzuholen! Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Absprache mit den pädagogischen Fachkräften.

 

   9. Gesundheitszustand des Kindes

Vor der Neuaufnahme eines Kindes muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Auch der Impfstatus und die Teilnahme an einer Impfberatung sind nachzuweisen. Falls eine Beeinträchtigung des gesundheitlichen Zustandes des Kindes vorliegt – z.B. durch Allergien und Unverträglichkeiten, Auffälligkeiten des Herz-Kreislauf-Systems, des Bewegungsapparates, der Sinne etc. -, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, dies dem Träger der Kita oder der Einrichtungsleitung mitzuteilen. Im Falle einer akuten Erkrankung des Kindes oder des Auftretens einer ansteckenden Krankheit innerhalb der Familie behalten Sie Ihr Kind bitte zuhause. Auch hier informieren Sie uns bitte über die vorliegende Erkrankung! Nach einer überstandenen ansteckenden Krankheit darf das Kind die Kita erst dann wieder besuchen, wenn von den Personensorgeberechtigten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung dafür vorgelegt wird. Generell sollte ein Kind nach einer fiebrigen Erkrankung 24 Stunden fieberfrei und nach Magen-Darm-Infektionen (Erbrechen und/oder Durchfall) 48 Stunden symptomfrei sein, bevor es die Kita wieder besucht. Sollte ein Kind während des Kitaaufenthalts erkranken, sind die pädagogischen Fachkräfte befugt, bei dem Kind Fieber zu messen (bei Krippenkindern rektal, bei Kindergartenkindern im Ohr). Falls in der Kita Läuse auftreten, sind die pädagogischen Fachkräfte berechtigt, die betroffenen Kinder zu untersuchen. Vor erneutem Besuch der Kita muss eine ärztliche Bescheinigung über eine erfolgreiche Behandlung vorgelegt werden. Generell werden alle Personensorgeberechtigten bei aufgetretenen ansteckenden Krankheiten, Läusebefall u. ä. per Aushang in der Kita informiert. Kinder, die an bestimmten „meldepflichtigen“ Krankheiten erkrankt sind, müssen von der Kita dem Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen gemeldet werden.

Den pädagogischen Fachkräften ist es untersagt, verschreibungspflichtige Medikamente jeglicher Art zu verabreichen. In Ausnahmefällen (etwa bei chronischen Erkrankungen) ist dies nach Absprache mit dem Träger und der Einrichtungsleitung mit schriftlicher Anweisung des Arztes und schriftlicher Einwilligung der Personensorgeberechtigten möglich. Spritzen sind davon jedoch generell ausgeschlossen. Eine Haftung übernimmt die Einrichtung nicht.

 

   10. Kleidung, Schmuck, Wäschebeutel, Schuhe

Da wir möglichst oft mit den Kindern zum Spielen nach draußen gehen, sollten Kleidung und Schuhwerk des Kindes zweckmäßig und dem Wetter entsprechend sein. Wir empfehlen das Mitgeben von Matschsachen und Gummistiefeln. Im Sommer empfehlen wir das Mitgeben einer entsprechenden Kopfbedeckung und Sonnenschutzcreme für das Eincremen der Kinder. Kordeln und Bänder an der Kleidung sowie Hosenträger und lange Tücher sind aufgrund der Strangulationsgefahr nicht gestattet! Desgleichen ist das Tragen von Schmuck (Ohrhänger, Ketten u.ä.) untersagt, da dieser sowohl für Ihr Kind als auch für andere Kinder potenzielle Gefahren wie Strangulation, Verschlucken kleiner Teile, Kratzer u.ä. birgt. Bei Nichtbeachtung ist die pädagogische Fachkraft dazu berechtigt, zur Sicherheit der Kinder Kordeln o. ä. zu entfernen. Wir bitten Sie, Ihrem Kind einen Stoffbeutel mit jahreszeitgemäßer Wechselwäsche mitzugeben und diesen regelmäßig auf Vollständigkeit zu kontrollieren. In der Kita sind von den Kindern Hausschuhe zu tragen. Für die Eltern liegen Schuhüberzieher bereit. Festes Schuhwerk ist innerhalb und außerhalb der Kita erforderlich, um Ihren Kindern beim Laufen festen Halt zu gewähren und Unfälle zu vermeiden. Bitte geben Sie keine Latschen u. ä. mit. Wenn Sie Kleidung und Schuhe Ihres Kindes mit Namen versehen, erleichtert uns dies die richtige Zuordnung der Sachen und hilft Verwechslungen zu vermeiden.

 

   11. Haftungsausschluss des Trägers

Wenn Kinder Spielzeug, Fahrzeuge o. ä. in die Kita mitbringen, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Der Träger und das pädagogische Personal der Kita übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder Kleidung der Kinder.

 

   12. Schließen der Türen

Bitte halten Sie im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder die Gartenpforte und die Eingangstür der Kita geschlossen.

 

   13. Verpflegung

In unserer Einrichtung ist die Vollverpflegung integraler Bestandteil des Konzeptes. Das bedeutet, Ihre Kinder bekommen bei uns Frühstück, Mittagessen und Vesper in Form ausgewogener Mahlzeiten sowie ausreichend Getränke. Daher bitten wir Sie, keine Speisen und Getränke mit in die Kita zu geben! Da gesunde Ernährung uns ein besonderes Anliegen ist, bitten wir insbesondere darum, keine Süßigkeiten in die Einrichtung mitzuschicken. Ausnahmen bilden hierbei Geburtstage und ähnliche besondere Anlässe – hier ist nach Absprache mit den pädagogischen Fachkräften das Mitgeben von Kuchen oder Süßigkeiten möglich.

 

   14. Rauch- und Alkoholverbot; Verbot des Mitbringens von Hunden

Aus Gründen der Gesundheitsfürsorge und der Prävention sind auf dem Gelände und im Gebäude der Kita das Rauchen und das Trinken von alkoholischen Getränken untersagt. Auch das Mitbringen von Hunden auf das Gelände der Kita ist nicht gestattet.

 

   15. Informationen in der Kita

Im Flur des Kindergartens befinden sich Informationstafeln mit allen wichtigen Daten sowie Informationen. Wir bitten Sie, diese regelmäßig zu lesen. Vor den jeweiligen Gruppenräumen befinden sich Informationen zu den einzelnen Gruppen und deren Projekten.

 

   16. Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten

Die partnerschaftliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als Personensorgeberechtigten zum Wohle der Kinder ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit und Ihre Teilnahme an Elternabenden, der Elternratsarbeit, Festen und Veranstaltungen. Bitte lassen Sie Ihre Gedanken und Ideen in unsere Arbeit mit einfließen! Für Rückmeldungen, Anregungen und konstruktive Kritik sind wir stets aufgeschlossen.