Antrag Schulgeldreduzierung

Schulgeldregelung

des Evangelischen Bildungscampus Dettmannsdorf gGmbH

 

zum 01.08.2020

 

1.  Schulgeld

Das Schulgeld ist eine Jahresschuld, die sich auf 12 Monatsraten aufteilt. Die Jahresschuld richtet sich nach dem Schuljahr und beginnt stets am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. Bei Quereinsteigern ist ab Aufnahmemonat jeweils die volle Monatsrate zu entrichten. Die Schulgeldzahlung erfolgt im Einzugsverfahren. Der Einzug erfolgt bei monatlicher Zahlungsweise zum 15. eines jeden Monats.

 

Für die Klassenstufen 1 bis 4 (Grundschule) beträgt die Jahresschuld 1.320,00 Euro und wird in monatliche Raten in Höhe von 110,00 Euro aufgeteilt.

Für die Klassenstufen 5 bis 10 beträgt die Jahresschuld 2.160,00 Euro und wird in monatliche Raten in Höhe von 180,00 Euro aufgeteilt.

 

Der Schulträger ist ermächtigt das Schulgeld anzupassen.

 

2. Schulgeldreduzierung

Auf schriftlichen Antrag ist eine Schulgeldermäßigung für einkommensschwache Familien möglich. Der Umfang der Ermäßigung richtet sich nach dem durchschnittlichen Familienjahresnettoeinkommen. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigung besteht jedoch nicht. Der Antrag wird abgelehnt, wenn die zur Prüfung notwendigen Unterlagen unvollständig sind und trotz einmaliger, schriftlicher Aufforderung zur Vervollständigung nicht innerhalb der in der Aufforderung festgesetzten, angemessenen Frist nachgereicht werden.

 

Anträge auf Schulgeldreduzierung oder –stundung sind schriftlich einzureichen und unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu begründen. Die Schulgeldreduzierung wirkt ab dem Zeitpunkt, an dem alle erforderlichen Nachweise eingereicht und die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch ab dem ersten Tag des Folgemonats, in dem der Antrag eingegangen ist. Sie gilt bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres (31.01. bzw. 31.07.), soweit nicht die Voraussetzungen für die Reduzierung vorher weggefallen sind. Für das folgende Schulhalbjahr ist ein neuer Antrag zu stellen.

 

Die Geschäftsführung behält sich die Prüfung der Einkommensverhältnisse als Bemessungsgrundlage des Schulgeldes ausdrücklich vor. Änderungen der Einkommensverhältnisse sind gegenüber der Evangelischer Bildungscampus Dettmannsdorf gGmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Für Geschwisterkinder, die im gleichen Haushalt leben, werden bei gleichzeitigem Besuch unserer Schule weitere Schulgeldermäßigungen gewährt.

 

Grundschule

Monatliches Schulgeld

Monatliches Schulgeld

Monatliches Schulgeld

1.Kind

2.Kind

3.Kind

110,00 €

94,00 €

88,50 €

 

Regionalschule

Monatliches Schulgeld

Monatliches Schulgeld

Monatliches Schulgeld

1.Kind

2.Kind

3.Kind

180,00 €

153,50 €

144,50 €

 

 

 

Antrag auf Schulgeldreduzierung