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Hausordnung & Infektionsschutzgesetz

    1. Schulordnung des Evangelischen Bildungscampus Dettmannsdorf gGmbH

Präambel

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben und ist verbindlich für alle Schüler*innen, Lehrer*innen, weitere Mitarbeiter*innen der Schule sowie Gäste.

Sie soll das friedliche Miteinander fördern und jeden Einzelnen sowie die Gemeinschaft dort schützen, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden drohen.

Gegenseitige Achtung, Toleranz und Verantwortung für uns und unsere Umwelt sollen das Zusammenleben in der Schule bestimmen und ihr Bild nach außen prägen.

 

Nachfolgende Verhaltensregeln sind für alle verbindlich:

 

  1. Hilfsbereitschaft, Solidarität, Höflichkeit und Aufrichtigkeit sollen maßgeblich Anteil an unserem täglichen Umgang miteinander haben. Dies zeigt sich insbesondere im gegenseitigen Respekt vor der Person und der Individualität der Mitschüler sowie in der Rücksicht, die stärkere oder ältere Schüler gegenüber schwächeren oder jüngeren üben. In diesem Zusammenhang gibt es an der Schule das „Soziale Trainingsraumkonzept“, das mit seinen Regeln für jeden Schüler/in verbindlich gilt.
  2. Die Unterrichtsinhalte sowie alle Informationen zum Schulalltag werden über das digitale Klassenbuch kommuniziert.
  3. Die Sicherheit der Mitschüler*innen ist zu wahren und auf keinen Fall zu gefährden. Das verlangt, dass das Rennen, Rangeln und Ballspielen im Schulgebäude zu unterlassen und auf dem Schulhof nur soweit gestattet ist, dass sich kein anderer bedroht, bedrängt oder belästigt fühlt.
  4. Das Mitführen jeglicher Form von Waffen (Schusswaffen, Stichwaffen, Pfefferspray, Elektroschocker usw.) ist strengstens untersagt.
  5. Alkohol- und Drogenkonsum jeglicher Art ist auf dem Schulgelände verboten. Zuwiderhandlungen bzw. der Kauf und Verkauf jeglicher Rauschmittel können den Verweis der betroffenen Person von der Schule und ggf. eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
  6. Das Mitbringen und das Verzehren von drogenähnlichen Substanzen (Energydrinks wie z.B. Red Bull, Cola etc.) ist auf dem Schulgelände und während der Schulzeit grundsätzlich untersagt.
  7. Das Tragen von Schmuck sowie Körperschmuck (Piercings u.ä.) ist während des Sportunterrichts aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
  8. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen jeglicher Art ohne vorherige Genehmigung der Schulleitung untersagt. Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, nutzen die entsprechende Zufahrt zum Fahrradständer.
  9. Jede Schüler*in ist für seine/ ihre Unterrichtsmaterialien und persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Für den Verlust oder etwaige Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.
  10. Es ist nicht gestattet, Wände, Türen, Fenster und Schulmobiliar sowie digitale Geräte zu bemalen oder zu beschriften. Wer mutwillig Zerstörungen – egal welcher Art – verursacht, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
  11. Mülltrennung erachten wir als wichtigen Bestandteil zum Schutz der Umwelt. Alle Schüler, Lehrer und Gäste der Schule haben zur Verwirklichung beizutragen. Abfälle werden in entsprechenden Behältern entsorgt.
  12. Die Schüler*innen betreten am Morgen nach ihrer Ankunft das Schulgelände und begeben sich bis spätestens 7:40 Uhr in ihre Klassenräume. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Pausen nicht gestattet. Ein Raumwechsel erfolgt sofort nach Beendigung der Unterrichtsstunde.
  13. In Regenpausen verbleiben die Schüler im Klassenraum oder in der Cafeteria. Die Klassenstufen 1-5 nehmen das Mittagessen in der Cafeteria der Grundschule ein, Klassen 6-10 gehen gemeinsam im Klassenverband und Lehrerbegleitung in den Speisesaal der Gaststätte Dettmannsdorf.
  14. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt.
  15. Das Verlassen des Schulgeländes in der Zeit von 6:30 Uhr bis zur Abfahrt der Busse nach Schulschluss ist nicht gestattet.
  16. Handys und andere multimediale Geräte der Schüler*innen sind mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und verbleiben dort während der gesamten Schulzeit. Es wird keine Haftung für die Geräte und deren widerrechtliche Nutzung übernommen.
  17. Im Unterricht, bei Andachten, Gottesdiensten und anderen schulischen Festveranstaltungen sind Kopfbedeckungen abzunehmen, ausgenommen davon ist das Tragen eines Kopftuches aufgrund eines religiösen Hintergrundes.
  18. Fachräume dürfen von den Schüler*innen nur in Anwesenheit von Lehrern betreten werden.
  19. Lehrer*innen und Schüler*innen haben dafür zu sorgen, dass die Unterrichtsräume nach Beendigung des Unterrichts in einwandfreiem Zustand verlassen werden.

 

Schlussbestimmung:

  • Bei Verstößen gegen die Hausordnung sind Erziehungs-, in besonderen Fällen auch Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
  • Bei Wünschen oder Problemen wenden sich die Schüler, Lehrer und Eltern an ihre Gremien (Schülerrat, Lehrerkonferenz, Elternrat).
  • Die Hausordnung tritt am 20.08.2018 in Kraft.